Förderregeln für die Gemeinsame Technologieinitiative Brennstoffzellen und Wasserstoff - FCH JTI

Förderfähig sind Einrichtungen aus den EU-Mitgliedsstaaten und assoziierten Staaten, die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission (JRC), internationale Organisationen und Einrichtungen aus Drittstaaten (mit Zustimmung des Verwaltungsrates).
Das Gemeinsame Unternehmen hat das Recht eigene Beteiligungs- und Förderregeln zu definieren. Obwohl diese weitgehend den Regeln in FP7 entsprechen (Verbundprojekte, Unterstützungsmaßnahmen, Veröffentlichung der Aufrufe bei CORDIS, Einreichung der Projektvorschläge über das elektronische System EPSS) ist darauf zu achten, dass es im Einzelnen gravierende Unterschiede zu den Regeln des FP7 geben kann. Zu den wichtigsten gehören:

  • Dem Konsortium muss ein Vertreter entweder der Industry Grouping oder der Research Grouping angehören. Die Mitgliedschaft in der Industry Grouping oder Research Grouping ist kostenpflichtig und kann bei den entsprechenden Sekretariaten beantragt werden
  • Die Finanzierung der indirekten Kosten ist abweichend vom FP7 geregelt
  • Sollte die Eigenleistung der Industrie nicht die erforderlichen 50% des Gesamtbudgets der Ausschreibung erreichen, kann der öffentliche Beitrag der EU-Kommission nach der Evaluierung und vor dem Vertragsabschluss gekürzt werden

Die Förderquoten für die direkten Kosten der Verbundprojekte sowie der Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sind abhängig vom Typ der Organisation (Industrie, KMU oder Forschungseinrichtung/Universität) und vom Typ der Aktivität (Forschungsprojekt, Demonstrationsprojekt oder andere Aktivität). Die Finanzierung der direkten Kosten für Forschungsprojekte beträgt max. 50% für die Industrie und max. 75% für KMUs und Forschungseinrichtungen. Bei Demonstrationsprojekten werden die direkten Kosten mit max. 50% für alle teilnehmenden Institutionen gefördert. Für alle anderen Aktivitäten (inklusive Management) beträgt die maximale Förderquote 100% sowohl bei Verbundprojekten als auch bei Unterstützungsmaßnahmen.
Zur Erstattung der indirekten Kosten werden entweder Pauschalen in Abhängigkeit von den direkten Kosten gezahlt oder die tatsächlich angefallenen indirekten Kosten werden wie folgt gekappt: mit 20% der direkten Kosten für Verbundprojekte bzw. mit 7% der direkten Kosten für Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen.

> Annual Implementation Plan 2010

> Model Grant Agreement

Ansprechpartner

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Claudia Häfner
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Öffentlichkeitsarbeit

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Tel.: 02461 61-1846
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