Förderregeln
EU-Dimension und Transnationale Zusammenarbeit
Grundlage für die Förderung in EU-Programmen ist in der Regel die Erarbeitung von Problemlösungen zu Aufgabenstellungen mit EU-weiter bzw. globaler Relevanz. Die EU-Dimension eines Projektansatzes wird u.a. deutlich durch die übliche Zusammenarbeit der bedeutendsten Akteure in transnationalen Konsortien.
Kostenbeteiligung durch die EU
An den Projektkosten beteiligt sich die Europäische Kommission anteilig, sofern diese forschungsrelevant sind und nicht der Gewinnbildung bzw. der Deckung allgemeiner Betriebsaufwendungen dienen. Die EU-Mittel müssen effizient und zielführend eingesetzt werden. Die maximale Höhe der finanziellen EU-Beteiligung (Förderquote) variiert je nach unterschiedlichen Projektformen, Organisationsform der Projektpartner und spezifischen Programmbereichen. Grundlage der Förderung sind abschließend die tatsächlich nachweisbaren und anerkannten Ist-Kosten der durchgeführten Projektarbeiten.
Kompetenzbündelung im Konsortium
Bei der Bildung von Projekt-Konsortien müssen die zur Zielerreichung notwendigen Kompetenzen durch die beteiligten Partner bereitgestellt werden. Je nach Vorgaben des Programmbereichs oder der Förderthemen (grundlegende Forschung, Entwicklungsforschung, Demonstration, Vorbereitung zur Marktreife) muss der Projektkoordinator qualifizierte Konsortialpartner zusammenführen. Diese müssen die Innovationsstufen von Labor, Technikum, Funktionsmuster/Demonstrator bis zum marktgerechten Prototypen abdecken. Lücken oder Überlappungen in der Kompetenzverteilung schwächen die Erfolgsaussichten eines Projektvorschlages.

